Das TWIKE 5 ist nach den EU-Vorschriften rechtlich als L5e-Fahrzeug eingestuft (dreirädrige Kraftfahrzeuge). Es verfügt über eine EU-Typgenehmigung und kann direkt mit der mitgelieferten Konformitätsbescheinigung (COC) angemeldet werden.
Das TWIKE 5 ist nach den EU-Vorschriften rechtlich als L5e-Fahrzeug eingestuft (dreirädrige Kraftfahrzeuge). Es verfügt über eine EU-Typgenehmigung und kann direkt mit der mitgelieferten Konformitätsbescheinigung (COC) angemeldet werden.